Immobilienrecht

beim Kauf und Verkauf einer Immobilie in Italien

Immobilien in Italien - Verkauf und Kauf

Möchten Sie Sich Ihren Traum vom eigenen Ferienhaus in Italien verwirklichen, haben ein Haus in der Toskana, in Sizilien, einer anderen italienischen Region Ihrer Wahl gefunden oder möchten gar ganz nach Sizilien auswandern? Sie benötigen einen fachkundigen Rechtsanwalt für Immobilienrecht, der die Eigenarten und Fallstricke des Italienischen Rechts kennt und Sie rundum zum Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie in Italien berät und betreut.

Haben Sie bereits eine Immobilie erworben und stellen im Nachhinein Baumängel oder Unregelmäßigkeiten fest, prüfen wir Ihren Kaufvertrag und entsprechende, korrelierende Dokumente juristisch auf ihre Korrektheit und Vollständigkeit Möchten Sie aufgrund festgestellter Mängel gar vom Kaufvertrag zurückzutreten, unterstützt Sie unser Team fundiert bei der Rückabwicklung Ihres Immobiliengeschäftes.

Wir beraten Sie umfänglich im italienischen Immobilienrecht bezüglich aller zu beachtenden Formalitäten beim Kauf und Verkauf, sind Ihnen bei Bedarf und auf Anfrage auch beim Finden einer passenden Immobilie behillich und entlasten Sie bei Ihrem Immobiliengeschäft in jeder Hinsicht. Wir kümmern uns um alles, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.

Übersicht

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Immobilienrecht beim Kauf in Italien

Der Immobilienenwerb in Italien gestaltet sich um einiges komplizierter als in Deutschland und ist mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Eine Vorabkontrolle aller Dokumente ist unabdingbar, damit es nach dem Kauf nicht zum bösen Erwachen kommt. Durch die langjährige Zusammenarbeit mit Architekten und Ingenieuren vor Ort gewährleisten wir die vollständige
„Durchleuchtung“ Ihrer Wunschimmobilie im Hinblick auf bauliche Mängelfreiheit und auf das Vorhandensein sämtlicher erforderlichen Genehmigungen.

  • Einsichtnahme in das italienische Grundbuch

  • Prüfung sämtlicher eigentumsrechtlicher Dokumente

  • Prüfung von technischen und baurechtlichen Unterlagen

  • Erstellung von Vorverträgen

  • Vorbereitung von Notarterminen

Gerne unterstützen wir Sie ebenfalls bei einem Verkauf Ihrer Immobilie in Italien. Auf Wunsch begleiten wir Sie bereits von Anbeginn und beauftragen in Absprache mit Ihnen einen Makler vor Ort. Im weiteren Verlauf begleiten wir Ihre Vertragsverhandlungen, den Abschluss des notariellen Verkaufes bis zur Schlüsselübergabe an den Käufer.

Vorvertrag

Ein Vorvertrag (preliminare) kann sowohl in privatschriftlicher als auch notarieller Form zwischen Eigentümer und Erwerber geschlossen werden. Er ist rechtsverbindlich, da hierin die wesentlichen Vertragsbestandteile bereits vor Abschluss des endgültgen Kaufvertrages festgelegt werden (Kaufobjekt, Kaufpreis, Konditionen, Frist für den Abschluss des Notarvertrages etc.). Eine Änderung bedarf zwingend der Zustimmung beider beteiligter Parteien.

Anzahlung

Im Vorvertrag wird regelmäßig eine Anzahlung (caparra) vereinbart, wobei diese als Sicherheitsleistung zu verstehen ist und dem Käufer einen Schadensersatzanspruch in doppelter Höhe der Anzahlung gewährleistet im Falle des Nichtzustandekommens des Hauptvertrages. Der Käufer kann seinerseits bei Nichterfüllung die geleistete Anzahlung nicht mehr zurückfordern.

Notarieller Kaufvertrag

Der notarielle Kaufvertrag (rogito) bildet den Kern der Eigentumsübertragung. Mit Unterzeichnung des Notarvertrages erfolgt unmittelbar die Eigentumsübertragung.

Dokumente

Die erforderlichen Dokumente, die Sie für einen Immoblienverkauf bzw -kauf in Italien brauchen, sind unter anderem:

  • Baugenehmigung – bestätigt, dass der Boden und Grund auf dem das Haus gebautwurde, geeignet für den Hausbau ist und ist zwingend erforderlich.
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung – ohne diese passiert nichts! Der Käufer hat – wenn der Eigentümer diese nicht vorlegen kann – das Recht unmittelbar vom Vertrag zurückzutreten und alle geleisteten Aconto-Zahöungen zurückzufordern.
  • Energieausweis – auch dieser ist zum Verkauf einer Immobilie in Italien zwingend erforderlich und muss eine eine Energieeffizienzklasse von A bis G aufweisen können.

und andere Dokumente…

Kosten

Die unmittelbar mit dem Abschluss des Vertrages anfallenden Kosten:

  • Notarkosten (ausschließlich für den Käufer)
  • Kosten für einen Makler – belaufen sich auf in der Regel 3 – 4 % des Kaufpreises
  • Grunderwerbssteuern (imposta sugli acquisti immobiliari) sind in der Regel 10 % des Kaufpreises bei einem Zweitwohnsitz. Sie setzen sich zusammen aus 7 % Registersteuer (imposta di registro), 2 % Hypothekensteuer (imposta ipotecaria) und 1 % Katastersteuer (imposta catastale). Bei Erstwohnsitz reduziert sich die Grunderwerbssteuer: 3 % Registersteuer und jeweils pauschal 200 € Hypothekensteuer und Katastersteuer. Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag angegebene Kaufpreis der Immobilie. Des Weiteren können die Steuern variieren, je nachdem, ob es sich beim Verkäufer um eine Privatperson oder einen Bauträger handelt. Als Folgekosten müssen Sie die jährlichen kommunalen Abgaben (imposta comunale unica
    IUC) einkalkulieren, die sich aus der Grundsteuer (imposta municipale unica – IMU), den Abfallgebühren (tasse sui rifiuti – TARI) und den allgemeinen Gemeindesteuern (tributo sui servizi indivisibili – TASI) zusammensetzen.

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