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Tarife.Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach der italienischen Gebührenordnung - Tariffe forensi 2004.Wie im deutschen Recht dürfen Anwälte in Italien nicht weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesttarife verlangen. Neben dem gesetzlichen Gebührensatz besteht auch die Möglichkeit individuelle Honorarvereinbarungen festzulegen und insbesondere eine Obergrenze zu vereinbaren, speziell hinsichtlich außergerichtlicher Dienstleistungen. Wenn Sie Fragen haben zu den voraussichtlichen Kosten einer Rechtssache, können Sie jederzeit Kontakt mit mir aufnehmen. |
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